EU Taxonomie: Unverhältnismäßige Vorgaben - Bankenfachverband mahnt Korrekturen an Taxonomie für Fahrzeugfinanzierungen an
Der Bankenfachverband begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die EU-Taxonomie zu überarbeiten und stärker auf Praxistauglichkeit auszurichten. Aus Sicht des Verbandes besteht insbesondere auch im Bereich Kfz-Finanzierung und Leasing dringender Reformbedarf: Die derzeitigen „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH) führen zu Anforderungen, die Finanzierer weder beeinflussen noch belastbar prüfen können.
So gelten bei der Finanzierung oder dem Leasing von Fahrzeugen teilweise strengere Umweltvorgaben als in der Fahrzeugherstellung, etwa zu Reifen, Rollwiderstand oder Geräuschemissionen. Diese Anforderungen seien in der Praxis nicht umsetzbar, da Finanzierer keinen Einfluss auf die konkrete Aus-stattung oder spätere Nutzung der Fahrzeuge haben.
„Ein Fahrzeug, das der Hersteller als Taxonomie-konform einstuft, muss auch in der Finanzierung oder im Leasing als nachhaltig gelten“, sagt Jens Loa, Ge-schäftsführer des Bankenfachverbandes. „Die aktuellen Regeln sind unverhältnismäßig und bremsen nachhaltige Mobilität aus, statt sie zu fördern.“
Der Bankenfachverband unterstützt daher explizit auch die Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft, die DNSH-Kriterien für Finanzierung und Leasing an die für Fahrzeughersteller geltenden Vorgaben anzupassen und unnötige Nachweispflichten zu streichen. Das würde die Anwendung der Taxonomie im Mobilitätssegment deutlich vereinfachen, die Datenqualität verbessern und den Prüfaufwand realistisch gestalten – ohne die Umweltziele der EU zu verwässern.
„Die Taxonomie kann nur Wirkung entfalten, wenn ihre Kriterien klar, verhältnismäßig und tatsächlich umsetzbar sind“, so Loa weiter. „Nur dann kann der Finanzsektor die Transformation verlässlich und zielgerichtet unterstützen.“
Der Bankenfachverband wird den Überarbeitungsprozess der EU-Taxonomie weiterhin eng begleiten und setzt sich für einen Ordnungsrahmen ein, der nachhaltige Finanzierung, digitale Kreditprozesse und Verbraucherinteressen gleichermaßen berücksichtigt.
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