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EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bankenfachverband warnt vor Ausbremsung der Digitalisierung beim Kreditgeschäft | Verband fordert Textform für digitale Kreditverträge und Abschaffung der Cooling-Off-Regelung bei Restschuldversicherungen

Der Bankenfachverband warnt vor einer Ausbremsung der Digitalisierung des Kreditgeschäfts in Deutschland. In zwei aktuellen Positionspapieren fordert der Verband eine konsequente und praxisgerechte Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225: Dazu gehören die Einführung der Textform beim digitalen Kreditvertrag und die Abschaffung des einwöchigen Abschlussverbots bei Restschuldversicherungen (Cooling-Off-Regelung).

„Deutschland darf die Digitalisierung des Kreditgeschäfts nicht durch veraltete Formalvorgaben ausbremsen oder durch Wartefristen eine wirksame Überschuldungsprävention konterkarieren“, erklärt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Ein digitaler Kreditvertrag in Textform und die Möglichkeit, Kredite und Absicherungen ohne künstliche Verzögerung abzuschließen, sind im Sinne von Verbrauchern, Banken und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland.“

Digitaler Kreditvertrag: Schluss mit der Papierpflicht Nach geltendem Recht müssen Kreditverträge in Deutschland schriftlich abgeschlossen werden. Das bedeutet: Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist erforderlich. Sie kann zwar durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt werden, doch diese ist in der Praxis kompliziert, technisch anspruchsvoll und nicht zukunftsfähig. Der Bankenfachverband spricht sich daher für die Einführung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Textform (§ 126b BGB) aus. Sie erlaubt rechtsverbindliche, papierlose und medienbruchfreie Vertragsabschlüsse. „Die Textform wahrt mittels der fortbestehenden Übereilungsschutz- sowie der Warn- und Beweisfunktion den Verbraucherschutz, fördert aber zugleich Nachhaltigkeit und reduziert Bürokratie“, so Loa. „Ein digitales Kreditverfahren spart Zeit, Kosten und Ressourcen und entspricht dem modernen Verbraucheralltag.“

Restschuldversicherung: EU-konforme Umsetzung gefordert Seit Anfang 2025 verbietet § 7a Abs. 5 VVG den gleichzeitigen Abschluss eines Kredits und einer Restschuldversicherung (RSV). Zwischen beiden Verträgen muss eine Cooling-Off Phase von einer Woche liegen. Der Bankenfachverband hält dieses Vertragsabschlussverbot für europarechtswidrig und unverhältnismäßig.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Bündelung von Krediten mit freiwilligen Zusatzprodukten. Ein zeitlicher Abstand ist europarechtlich nicht vorgesehen.

„Das deutsche Sonderrecht konterkariert die europäische Harmonisierung, schwächt den Verbraucherschutz und verhindert sinnvolle Risikoabsicherungen“, betont Loa. Der Verband fordert, das einwöchige Abschlussverbot zu streichen und damit eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sicherzustellen. Nur so kann ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren vermieden und der Bürokratieabbau im Sinne des Koalitionsvertrags ernsthaft vorangetrieben werden.

Kontakt

Daniel Knellesen

Leiter Public Relations