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Verordnung Verbraucherdarlehensvermittlung (DarlVermV) : Bankenfachverband warnt vor unverhältnismäßigen Vorgaben für Finanzierungen im Handel

Der Bankenfachverband fordert bei der geplanten Verordnung über die Verbraucherdarlehensvermittlung (DarlVermV) eine klare Differenzierung zwischen hauptberuflichen Darlehensvermittlern und Händlern, die Finanzierungen nur begleitend zum Warenverkauf anbieten. Wie der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf deutlich macht, gehen die Sachkunde- und Weiterbildungsanforderungen über das Ziel hinaus und werden den Besonderheiten standardisierter Finanzierungen am Point of Sale nicht ausreichend gerecht.

„Standardisierte Finanzierungen im Handel unterscheiden sich deutlich von der Tätigkeit hauptberuflicher Darlehensvermittler. Dieser Unterschied sollte sich auch in den regulatorischen Anforderungen widerspiegeln. Genau hier braucht der Verordnungsentwurf aus unserer Sicht mehr Differenzierung“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes.

Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen müssen sich konsequent an den tatsächlich vermittelten Produkten orientieren. Einzel- und Automobilhändler vermitteln überwiegend einfache und standardisierte Finanzierungen. Vorgaben zu Kreditformen, die in der Praxis gar nicht angeboten werden, führen vor allem zu zusätzlichem Aufwand für Handel und Banken.

Für Warenfinanzierungen am Point of Sale besteht aus Sicht des Bankenfachverbandes kein zusätzlicher Regulierungsbedarf. Die Prozesse sind weitgehend standardisiert, die Händler werden bereits regelmäßig geschult, und die Vermittlung erfolgt in enger Anbindung an die kooperierenden Banken. Eine stärkere Differenzierung zwischen verschiedenen Vermittlertypen ist deshalb sachgerecht.

Eine Überregulierung kann spürbare Folgen für Verbraucher und Handel haben. Finanzierungsangebote im Einzel- und Automobilhandel sind für viele Anschaffungen ein wichtiger Bestandteil des Angebots. Steigende regulatorische Anforderungen könnten dazu führen, dass Händler diese Angebote einschränken oder ganz einstellen.

Der Bankenfachverband appelliert daher an den Gesetzgeber, die europäischen Vorgaben mit Augenmaß in deutsches Recht zu überführen. Ziel muss eine Regulierung sein, die Verbraucherschutz sichert, ohne bewährte Finanzierungsangebote im Handel unnötig zu erschweren.

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Daniel Knellesen

Leiter Public Relations