MaRisk: Bankenfachverband befürwortet Rückkehr zur Prinzipienorientierung und fordert mehr Proportionalität
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Konsultationsentwurf für eine Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgelegt. Der Bankenfachverband hat zu dieser 9. MaRisk-Novelle Stellung genommen.
Der Verband befürwortet die im Konsultationsentwurf vorgesehene Neuausrichtung der MaRisk hin zu einer stärker prinzipienbasierten und proportionaleren Ausgestaltung des Regelwerks. Vor allem die neuen und klar definierten Größenklassen stellen eine bedeutende Erleichterung für kleine und sehr kleine Institute bei der verhältnismäßigen Anwendung und Umsetzung der MaRisk-Vorgaben dar.
In diesem Zusammenhang fordert der Verband eine klarstellende Hervorhebung des den MaRisk zugrundeliegenden Proportionalitätsprinzips. Alle MaRisk-Anwender müssen auch weiterhin ihre Organisation, Prozesse und Kontrollen verhältnismäßig ausgestalten können.
Darüber hinaus hat sich der Verband für eine proportionalere Vorgabe zum Zeithorizont von Resilienzanalysen sowie für eine angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung von Neuerungen bis mindestens zum 1. Januar 2027 ausgesprochen.
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