„Mit dem Gesetzesvorhaben droht eine effektive Überschuldungsprävention für Verbraucher unter die Räder zu kommen.“
Bei Erhalt eines gedeckelten Entgeltes für die Versicherungsvermittlung soll künftig zudem jedwede Vergütung für die diversen Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit des Versicherungsproduktes verboten sein.
Das Gesetzesvorhaben greift tief in die Privatautonomie sowie die Berufsausübungsfreiheit der Versicherer und der Versicherungsvermittler ein und ist der vorliegenden Form verfassungsrechtlich bedenklich und ordnungspolitisch verfehlt. Verbraucherpolitisch ist zu befürchten, dass dadurch ein Instrument der effektiven Überschuldungsprävention für Verbraucher nachhaltig geschwächt wird.
„Mit dem Gesetzesvorhaben droht eine effektive Überschuldungsprävention für Verbraucher unter die Räder zu kommen“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes.
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