Regulierung setzt den Rahmen, in dem Finanzierung stattfindet. Ihre Wirkung bemisst sich daran, ob sie verhältnismäßig und risikoorientiert ausgestaltet ist, ohne wettbewerbsdiskriminierend zu sein. Verhältnismäßigkeit ist dabei kein Sonderinteresse einzelner Branchen, sondern ein grundlegendes ordnungspolitisches Prinzip.

Proportionalität bedeutet, den Regulierungsrahmen konsequent auf die Erreichung der übergeordneten Ziele auszurichten. Bezogen auf die Bankenregulierung heißt das: die Sicherung der Finanzmarktstabilität und der Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Die Granularität eines Regelungsgefüges darf dabei niemals Selbstzweck sein.  Denn unnötige und überbordende Bürokratie bindet Ressourcen, verkompliziert Prozesse und verteuert Finanzierung.

„Regulierung muss Risiken treffen. Sonst belastet sie Prozesse, ohne Wirkung zu entfalten.“
Jens Loa, Geschäftsführer des Kreditbankenverbandes

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Daniel Knellesen

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