Veranstaltung

eWorkshop ESG-Risikopläne | Teil 1

Im Zuge der Umsetzung der CRD VI-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber in § 26d KWG gesetzlich verankert, dass Banken im Rahmen ihrer Risikostrategie einen ESG-Risikoplan zur spezifischen Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken erstellen müssen. Dabei haben ESG-Risikopläne vor allem die finanziellen Risiken zu adressieren, die sich auf kurze, mittlere und lange Sicht aus den ESG-Faktoren und der Transformation ergeben.

Im ersten eWorkshop „ESG-Risikopläne“ vom 27. Februar 2026 wurden die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ESG-Risikopläne und deren Einbettung in die Risikostrategie und das Risikomanagement aufgearbeitet. Darüber hinaus wurden mögliche Inhalte, Aufbauvarianten und Umsetzungsansätze für ESG-Risikopläne diskutiert.

Für die Mitglieder lag der besondere Nutzen des eWorkshops, der in Kooperation mit KPMG durchgeführt wurde, darin, frühzeitig eine praxisnahe Orientierung für die eigene Umsetzung der neuen Anforderungen zu erhalten. Dabei wurden die Handlungsbedarfe sowohl für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) als auch für größere Institute skizziert.