eWorkshop ESG-Risikopläne | Teil 2
Im Zuge der Umsetzung der CRD VI-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber in § 26d KWG gesetzlich verankert, dass Banken im Rahmen ihrer Risikostrategie einen ESG-Risikoplan zur spezifischen Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken erstellen müssen. Dabei haben ESG-Risikopläne vor allem die finanziellen Risiken zu adressieren, die sich auf kurze, mittlere und lange Sicht aus den ESG-Faktoren und der Transformation ergeben.
Im zweiten und abschließenden eWorkshop „ESG-Risikopläne“ vom 17. März 2026 wurden die Komponenten von ESG-Risikoplänen vertiefend dargestellt und typische Herausforderungen bei der Implementierung aufgezeigt. Außerdem wurden die Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) detailliert aufgearbeitet, wozu unter anderem eine Übergangsfrist für die erstmalige Erstellung von ESG-Risikoplänen bis zum 11. Januar 2027 zählt.
Für die Mitglieder lag der besondere Nutzen des eWorkshops, der in Kooperation mit KPMG durchgeführt wurde, darin, einen kompakten Überblick über die Kernelemente von ESG-Risikoplänen und damit einhergehenden aufsichtlichen Erwartungen zu erhalten. Ferner wurden erste Branchenansätze und typische Herausforderungen diskutiert.